Privatkunden
Bauspardarlehen - Pflege
Bauspardarlehen können auch für Pflegemaßnahmen aufgenommen werden.
Wenn eine Person pflegebedürftig ist, können folgende Ausgaben, sofern diese nicht von öffentlichen Einrichtungen getragen werden, finanziert werden:
- Ausgaben für Pflegeeinrichtungen
- Ausgaben für Pflegepersonal, wenn die Pflege zu Hause erfolgt
- Operationen und medizinische Behelfe (Rollstuhl, Prothesen etc.)
- Verdienstentgang naher Angehöriger, wenn diese die Pflege übernehmen
Das Darlehen kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder ein naher Angehöriger aufnehmen.
Abwicklung:
Für die Einreichung von Finanzierungen bitten wir Sie um einen Nachweis, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht (Erklärung des Kunden, amtliche Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit oder ärztliche Atteste etc.) sowie um eine Kostenaufstellung.

