Bauspardarlehen - Pflege

Bauspardarlehen können auch für Pflegemaßnahmen aufgenommen werden. 
Wenn eine Person pflegebedürftig ist, können folgende Ausgaben, sofern diese nicht von öffentlichen Einrichtungen getragen werden, finanziert werden:

  • Ausgaben für Pflegeeinrichtungen
  • Ausgaben für Pflegepersonal, wenn die Pflege zu Hause erfolgt
  • Operationen und medizinische Behelfe (Rollstuhl, Prothesen etc.)
  • Verdienstentgang naher Angehöriger, wenn diese die Pflege übernehmen

Das Darlehen kann entweder der Pflegebedürftige selbst oder ein naher Angehöriger aufnehmen.

Abwicklung: 
Für die Einreichung von Finanzierungen bitten wir Sie um einen Nachweis, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht (Erklärung des Kunden, amtliche Bescheinigung der Pflegebedürftigkeit oder ärztliche Atteste etc.) sowie um eine Kostenaufstellung.