Finanzmarktkommentar

Wenn das Klima klagt

Klimastrategien entwickeln sich zunehmend zu einem zentralen Bestandteil unternehmerischen Risikomanagements. In einer Welt, die von klimabedingten Extremereignissen, regulatorischen Eingriffen und wachsendem öffentlichem Druck geprägt ist, verändert sich die Risikolandschaft für Unternehmen grundlegend. 

Die Risiken, die aus dem Klimawandel erwachsen, bedrohen nicht nur ökologische, sondern zunehmend auch ökonomische Stabilität. Wer heute auf fundierte Klimastrategien setzt, betreibt nicht mehr bloß Umweltschutz, sondern sichert seine Wettbewerbsfähigkeit von morgen.

Auch regulatorische Standards wie die EU-Taxonomie, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichten Unternehmen dazu, Klimarisiken systematisch zu erfassen und zu adressieren. Die Konsequenzen bei Nichterfüllung können von Reputationsverlust über den Ausschluss aus Lieferketten bis hin zu finanziellen Einbußen durch schlechtere Finanzierungskonditionen oder Strafzahlungen reichen. Zunehmend rückt aber besonders für größere Unternehmen auch ein weiteres Risiko in den Fokus: das Risiko von Klimaklagen.

Ein besonders aufsehenerregender Fall war zuletzt die Klage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE. Lliuya lebt in der Andenstadt Huaraz in Peru, unterhalb des Gletschersees Palcacocha, der infolge der globalen Erwärmung durch Gletscherschmelze dramatisch an Volumen gewonnen hat. Bei einem Dammbruch wäre sein Haus – wie auch große Teile der Stadt – akut gefährdet. Lliuya sieht RWE in der Mitverantwortung: Als einer der größten historischen CO₂-Emittenten trage das Unternehmen laut einer wissenschaftlichen Studie wesentlich zur globalen Erwärmung bei. Der Kläger forderte, dass sich RWE anteilig an den Kosten für Schutzmaßnahmen beteiligt. Die Klage wurde zunächst vom Landgericht Essen abgewiesen, doch das Oberlandesgericht Hamm ließ 2017 die Beweisaufnahme zu – ein bemerkenswerter Schritt. Zwar wurde die Klage im Mai 2025 erneut abgewiesen, da die Richter die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens als zu gering einstuften. Doch das Verfahren bleibt in seiner Signalwirkung bedeutend: Es wurde erstmals anerkannt, dass Unternehmen unter bestimmten Bedingungen auch grenzüberschreitend für klimaspezifische Schäden haftbar gemacht werden könnten.

Erst vor wenigen Tagen hat Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag erstmals ein Gutachten zum Umgang mit der Klimakrise veröffentlicht, das auch Staaten in die Verantwortung nimmt. Sollten sie keine geeigneten Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen, könne das völkerrechtswidriges Handeln sein und Anspruch auf Entschädigung für die Schäden nach sich ziehen.

Diese Fälle zeigen exemplarisch, wie sich unterlassene Klimastrategien in reale rechtliche Risiken verwandeln können. Sie reihen sich ein in eine wachsende Zahl internationaler Verfahren – etwa gegen Shell in den Niederlanden, Holcim in der Schweiz oder TotalEnergies in Frankreich. Die Richtung ist klar: Gerichte sind zunehmend bereit, den Zusammenhang zwischen Emissionen und Klimaschäden als haftungsrelevant anzuerkennen. Investor:innen, Gerichte und zivilgesellschaftliche Organisationen verlangen Transparenz, Messbarkeit und konkrete Fortschritte bei der Emissionsminderung. Unternehmen, die ihre Emissionen nicht systematisch erfassen, kommunizieren und reduzieren, laufen zunehmend Gefahr, zum Ziel von Klagen zu werden. Und selbst wenn Klagen scheitern, erzeugen sie medialen Druck, untergraben Vertrauen und verschärfen Reputationsrisiken.

Klimastrategien müssen daher integraler Bestandteil der Unternehmensführung werden. Sie sollten nicht nur CO₂-Bilanzen und Reduktionsziele umfassen, sondern auch die Fähigkeit, physische Risiken wie Extremwetter oder Lieferkettenunterbrechungen zu bewerten, regulatorische Veränderungen frühzeitig zu antizipieren und rechtlichen Risiken aktiv vorzubeugen. Auch die Unternehmenskommunikation muss den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Wer glaubwürdig darlegen kann, wie das eigene Geschäftsmodell mit einem 1,5-Grad-Pfad vereinbar ist, gewinnt Vertrauen, reduziert Risiken und langfristig auch Finanzierungskosten.

Der Fall Lliuya macht deutlich, dass Untätigkeit keine Option mehr ist. Unternehmen ohne belastbare Klimastrategie setzen sich nicht nur ökologischen, sondern auch handfesten finanziellen und juristischen Risiken aus. In einer Welt im Umbruch ist Klimamanagement zunehmend Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Akzeptanz.

Autor:

Dr. Bernhard Huber, CPM, CEFA
Wertpapier Produktmanagement

Stand: 1. August 2025

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