Wir geben Ihnen im Marktkommentar einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten.
Auf jeden Topf passt ein Deckel…
… sagt man zumindest; was sprichwörtlich heißen soll, dass jeder Mensch auf der Suche nach dem/der geeigneten Partner/-in diesen/diese schon irgendwann und irgendwo finden wird. In Bezug auf die uns an dieser Stelle interessierenden Zinsen ist mit dem Deckel ein sogenannter „Zinsdeckel“ gemeint, der vielleicht auch wieder einmal irgendwann und irgendwo populär werden könnte. Unter „Zinsdeckel“ wird die Deckelung von Zinsen - also eine Art Zins-Obergrenze - verstanden. Um dies besser einordnen zu können, wagen wir einen durchaus interessanten Blick in die Vergangenheit, ganz nach dem Motto „die Jahre lehren viel, was die Tage niemals wissen“.
Vor fast genau 75 Jahren, am 3. März 1951, verständigten sich das US-Finanzministerium und die amerikanische Notenbank mit dem „Treasury-Fed-Accord“ darauf, dass sich die Federal Reserve (kurz: Fed) nicht mehr den militärischen Zielen der Vereinigten Staaten unterzuordnen hatte. Im Rückblick kann dieses Datum auch als die Geburtsstunde der Unabhängigkeit der amerikanischen Notenbank angesehen werden, über die heutzutage so viel gesprochen und geschrieben wird.
Denn, in den Jahren davor agierte die US-Fed vor allem kriegsbedingt - nach dem verheerenden Angriff auf Pearl Harbour am 11. Dezember 1941 und dem darauffolgenden Eintritt der Amerikaner in den Zweiten Weltkrieg - vorwiegend als Financier der US-amerikanischen Regierung. Dabei wurden die Anleiherenditen zur günstigeren Kriegsfinanzierung konstant auf niedrigem Niveau gehalten. Im April 1942 wurde die Rendite auf kurzfristige Staatsanleihen mit 0,375 Prozent, jene auf langfristige Staatsanleihen mit 2,50 Prozent „gedeckelt“. Angesichts des erheblichen Finanzierungsbedarfs führte dies damals zu einem deutlichen Anstieg der Bilanzsumme der Notenbank respektive der Geldmenge, denn durch die Fixierung bzw. Deckelung der Anleiherenditen gab die amerikanische Notenbank gleichzeitig die Kontrolle über ihre Bilanzsumme und die Geldmenge auf.
Über kurz oder lang musste sich die massive Ausweitung der Geldmenge - entsprechend der Theorie der Monetaristen - auf die Inflationsrate auswirken. Dem war auch so. Nach Beendigung des Krieges schoss die Teuerung innerhalb weniger Monate in den zweistelligen Bereich hoch. Aufgrund des Zinsdeckels begegnete die amerikanische Notenbank dem Inflationsschub jedoch kaum. Lediglich eine homöopathische Anhebung der Zinsen, die den Kaufkraftverlust bei Weitem nicht ausgleichen konnte, fand in diesen Nachkriegsjahren statt.
Heute würde man ein derartiges Vorgehen wohl als „Yield Curve Control“ - die Kontrolle über die Zinsstrukturkurve - bezeichnen. Die praktische Konsequenz daraus war damals der deutliche Rückgang der US-Staatsverschuldung in Relation zur Wirtschaftsleistung. Lag diese im Jahr 1945 noch bei 110,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (kurz: BIP), so waren es im Jahr 1951 nur noch 62,5 Prozent.
Zwar war der Zweite Weltkrieg beendet, damit war aber keine Zeit des Friedens ausgebrochen. Immer stärker zeichnete sich die Konfrontation zwischen den USA und der Sowjetunion, die im Zweiten Weltkrieg noch Verbündete waren, ab. Zusätzlich brach im Juli 1950 der Koreakrieg aus, und damit der erste Konflikt in einer langen Reihe von Stellvertreterkriegen zwischen den Supermächten. Der Finanzierungsbedarf der Amerikaner stieg erneut an und die Federal Reserve begann sich ernsthaft um die Kreditwürdigkeit der USA Sorgen zu machen. Daher machte es sich der damalige Fed-Vorsitzende McCabe zur Aufgabe, die Notenbank aus der Umklammerung des Finanzministeriums herauszulösen. Schlussendlich gelang ihm dies auch mit der Vereinbarung des „Treasury-Fed-Accord“ von 1951. Damit war das Ende der Renditedeckelung besiegelt und die Notenbank hatte die Kontrolle über die Bilanzsumme und die Geldmenge wiedererlangt.
Dieses geldpolitisch bahnbrechende Ereignis jährt sich dieser Tage zum 75igsten Mal. Mitunter könnte dieser Jahrestag Inspiration für all jene sein, die das Rad der Zeit vor diese wegweisende Vereinbarung zurückdrehen wollen. Bestrebungen dazu lassen sich gerade in jüngster Zeit vermehrt beobachten. Es bleibt somit spannend.
Autor:
Mag. Andreas Brunbauer, CEFA, CFTe, CPM
Kapitalmarktstratege
Stand: 1. März 2026
Risikohinweise und Haftungsausschluss
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Werbung, welche von der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft (HYPO OOE) ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Diese Werbung ist unverbindlich, stellt weder eine Anlageberatung, noch ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar und ersetzt nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenberater im Rahmen eines individuellen und auf die persönlichen Verhältnisse (zB. Risikobereitschaft) des Anlegers abgestimmten Beratungsgesprächs. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die HYPO OOE übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Informationen dienen nur der Erstinformation und enthalten keinerlei Rechts- oder Steuerberatung und können diese auch nicht ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat.
Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unter www.hypo.at/disclaimer.