Symbolbild einer Frau die in die Kamera lacht
Gewinnfreibetrag für KMUs

Mit dem Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Einkommensteuergesetz können Sie jedes Jahr einen Teil Ihres betrieblichen Gewinnes steuerfrei stellen.

Gewinnfreibetrag nutzen. Steuern sparen.

Voraussetzungen:

▪ Sie sind eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften und in Österreich steuerpflichtig. Bei Mitunternehmerschaften können die Gesellschafter:innen den Gewinnfreibetrag in Höhe Ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung geltend machen.

▪ Kauf von Wertpapieren, die auch für die Veranlagung der Pensionsrückstellung geeignet sind (§ 14 Abs. 7 Z 4 EStG), bis spätestens 31.12. jeden Jahres, die jeweils mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben.

▪ Investition in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit mindestens vier Jahren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zusätzlich zum Gewinnfreibetrag kann die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) genutzt werden. Da die Investition in Wirtschaftsgüter auch mittels Mietkauf erfolgen kann, bleiben Eigenmittel und Kreditlinien für andere Zwecke bestehen!

 

 

Beispiel Wertpapierkauf

Steuerlicher Gewinn (Bemessungsgrundlage)EUR 200.000,–
15 % für den investitionsunabhängigen GrundfreibetragEUR 4.950,–
13 % für die nächsten EUR 145.000,– der BemessungsgrundlageEUR 18.850,–
7 % für die verbleibenden EUR 22.000,– der BemessungsgrundlageEUR 1.540,–
Maximaler Gewinnfreibetrag bei steuerlichem Gewinn EUR 200.000,–EUR 25.340,–
Investitionsunabhängiger GrundfreibetragEUR –4.950,–
Möglicher WertpapierkaufEUR 20.390,–
Steuerersparnis bei einem angenommenen Steuersatz von 50 %EUR 12.670,–
Änderungen bzw. Irrtümer jederzeit vorbehalten und Angaben ohne Gewähr! 

Mit dem Gewinnfreibetrag gemäß § 10 Einkommensteuergesetz können Sie jedes Jahr einen Teil Ihres betrieblichen Gewinnes steuerfrei stellen. Im besten Fall beträgt Ihr maximaler Gewinnfreibetrag 46.400 Euro. Damit können Sie Ihre Einkommensteuerbelastung deutlich reduzieren.

Das Jahr 2026 bietet voraussichtlich letztmalig die Möglichkeit, den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag durch den Erwerb von Wertpapieren zu nutzen. Planen Sie daher rechtzeitig und sichern Sie sich heuer diesen steuerlichen Vorteil!

 

Hinweis: Die steuerliche Behandlung im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Bitte stimmen Sie jeden Wertpapierkauf und -verkauf vorab mit Ihrem/Ihrer Steuerberater:in ab.

 

Risikohinweis und Haftungsausschluss

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