Zahlungsverkehr

Standardüberweisung oder Express Überweisung?

Symbolbild von Händen, die ein Smartphone bedienen und einem Laptop

Richtig Geld überweisen

Standardüberweisung: Für Ihre regelmäßigen Geschäftstransaktionen, wie Lohn- und Gehaltszahlungen oder laufende Kosten, nutzen Sie während der Geschäftszeiten die Standardüberweisung im gewohnten Ablauf.

Express Überweisung: Für besonders dringende Einzelzahlungen steht Ihnen rund um die Uhr die Express Überweisung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Aufgrund notwendiger Prüfungen, wie zur Betrugsprävention, können Express Überweisungen in seltenen Fällen abgelehnt werden. Planen Sie daher alltägliche oder kritische Zahlungen rechtzeitig und nutzen Sie die Standardüberweisung, um unerwünschte Ablehnungen zu vermeiden.

Express Überweisungen

  • Express Überweisungen sind überall dort möglich, wo auch SEPA-Überweisungen durchgeführt werden können (z.B.in ELBA/INFINITY, am Schalter, am SB-Gerät)
  • Das Überweisungslimit von 100.000€ für Express Überweisungen fällt

Transparente Status-Informationen

Für Express Überweisungen wird in Echtzeit eine Information über den Status der Zahlung ausgegeben. Der Zahler / die Zahlerin erfährt sofort, ob die Überweisung erfolgreich gewesen ist oder nicht.

Limits für Express Überweisungen

Um sich zusätzlich vor Betrug oder eigenen Eingabefehlern schützen zu können, gibt es die Möglichkeit ein individuelles Limit für Express Überweisungen festzulegen. Eine Express-Überweisung, welche das festgelegte Limit überschreitet, wird sofort abgelehnt!

Empfängerüberprüfung

Banken innerhalb des EWR-Raums sind verpflichtet eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen und Express Überweisungen durchzuführen, um Fehlüberweisungen und Betrug zu minimieren.

  • Für EWR-Länder mit Währung EUR: ab 9.10.2025 verpflichtend
  • Für EWR-Länder mit anderer Landeswährung: ab 9.7.2027 verpflichtend

 

Empfängerüberprüfung (= Verification of Payee/VoP)

Die Empfängerüberprüfung wird bei jeder SEPA-Überweisung und Express Überweisung noch vor der Autorisierung der Zahlung durchgeführt. Dabei wird der angegebene Empfängername mit dem, der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um Fehlüberweisungen zu minimieren.

Sie, als Auftraggeber:in (der Zahler/die Zahlerin) erhalten von der Bank eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, die mit folgenden oder sinngemäß ähnlichen Wortlaute erfolgen kann:

  • „Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos überein“
  • „Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos nahezu überein“
    In diesem Fall wird zusätzlich die korrekte Bezeichnung des am Empfängerkonto hinterlegten Namens zurückgeliefert
  • „Der angegebene Name stimmt mit dem Inhaber des Empfängerkontos NICHT überein.“
  • „Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden“
    - Das Empfängerkonto ist kein Zahlungskonto (z.B.: bei Sparkonten)
    - Das Empfängerkonto ist geschlossen
    - Es besteht ein technisches Problem
    - Das Empfängerkonto wird bei einer Bank geführt, welche das Service der Empfängerüberprüfung (noch) nicht unterstützt

Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen wird die Bank vor der Freigabe der Überweisung aufklären.

Ausnahmen der Empfängerüberprüfung

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind, z.B.: Sparkonten, Kreditkonten, …
  • Überweisungen, bei denen die Bank die Empfängerdaten bei der Anlage vorausfüllt (z.B. Eigenüberträge, Finanzamtszahlungen)
  • Unternehmen können bei Sammelüberweisungen auf die Empfängerüberprüfung verzichten.

In diesen Fällen ist eine Empfängerüberprüfung durch die Banken gemäß IP-Verordnung nicht verpflichtend.

Konkrete Empfehlungen in Bezug auf die Empfängerüberprüfung

  • Bereits vor Beginn der Überweisung korrekten Empfängernamen von vorhandener Rechnung übernehmen.
  • Falls vorhanden auf der Rechnung: Überweisung per QR-Code durchführen (dort sind bereits die korrekten Empfängerdaten hinterlegt). Die Empfängerdaten sind jedenfalls auf Plausibilität zu überprüfen.
  • Im Falle einer nahezu Übereinstimmung:
    - Der hinterlegte Name am Empfängerkonto wird zurückgemeldet und kann für die Überweisung übernommen werden bzw. in den Stammdaten für künftige Überweisungen geändert werden.

    - Wenn Namensvorschlag nicht korrekt ist:
    Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
    Mit der Rechnung den korrekten Namen des/der Zahlungsempfänger:in überprüfen
    Tippfehler checken

    Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen beachten Sie die Hinweismeldung der Bank.
  • Bei einem negativen Ergebnis:
    - Mit der Rechnung den korrekten Namen des/der Zahlungsempfänger:in überprüfen
    - Tippfehler checken
    - Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
    - Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen beachten Sie die Hinweismeldung der Bank.
  • Wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden kann:
    - Empfänger:in vor der Freigabe der Überweisung kontaktieren, um Daten abzugleichen
    - Wenn Empfänger:in bekannt, die Empfängerbank aber z.B. noch nicht an Empfängerüberprüfung teilnimmt, kann Überweisung trotzdem durchgeführt werden
    - Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, die Überweisung durchzuführen. Über die damit allenfalls verbundenen haftungsrechtlichen Konsequenzen beachten Sie die Hinweismeldung der Bank.

Hinweis:

Die Empfängerüberprüfung ist eine zusätzliche Maßnahme, um den SEPA-Zahlungsverkehr noch sicherer zu machen. Die Anzahl der Fehlüberweisungen wird dadurch reduziert.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung informiert allerdings nur über die Übereinstimmung von Empfängername und Bezeichnung des Kontoinhabers.

Unabhängig vom rückgemeldeten Ergebnis der Empfängerüberprüfung sollten die Maßnahmen zum Schutz vor betrügerischen Zahlungen beachtet werden.

Für ihre Sicherheit gilt weiterhin:

  • Niemals Links zu Login-Seiten via SMS oder WhatsApp folgen!
  • Bei Links in E-Mails prüfen Sie bitte den Absender und den angeführten Link, bevor Sie diesem folgen!
  • Zahlungsdaten genau prüfen (Betrag, Empfänger-IBAN, …) und nur selbst erfasste Überweisungen/Kartentransaktionen mit pushTAN/smsTAN bestätigen!
  • Niemals pushTAN Aktivierungscodes (QR) an Dritte weitergeben (per Foto, Screenshot etc.)!
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank niemals vertrauliche Daten von Ihnen erfragen würde - wie z.B. Passwörter, oder ähnliches.

Unsere Empfehlungen für Kommerz-Kund:innen:

Um das Risiko möglicher Nicht-Bezahlungen von Rechnungen aufgrund einer negativen Empfängerüberprüfung beim Zahler zu vermeiden:

  • Prüfen Sie Ihre Bezahlprozesse und Systeme, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich der neuen Vorgaben bestehen und aktivieren Sie die neueste Software-Version (EBICS 3.0), die demnächst zur Verfügung stehen wird.
  • Bringen Sie als Zahlungsempfänger den korrekten Kontoinhaber auf Ihren Rechnungen an.
    - Bei Bedarf wenden Sie sich an Ihre Bankenbetreuer:innen zu allfälligen Lösungsmöglichkeiten
    - Prüfen Sie, ob für regelmäßige Zahlungen auch SEPA-Lastschrift genutzt werden, kann
    - Verwenden Sie auf Rechnungen den QR-Code für die korrekte Hinterlegung von Zahlungsempfängerdaten
    - Vermeiden Sie die Ausgabe von SEPA-Zahlungsanweisungen (mögliche Fehlinterpretationen beim Scannen) und jedenfalls die Beilage von nicht bedruckten SEPA-Zahlungsanweisungen

HYPO Express Überweisung

Häufige Fragen

Instant Payment ist eine Echtzeitüberweisung und wird in der HYPO OOE als „Express Überweisung“ bezeichnet. Es handelt sich um eine sekundenschnelle SEPA-Überweisung, welche rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr (7x24) zur Verfügung steht.

Für Einzelaufträge können Sie die Express Überweisung bereits heute in Mein ELBA,
ELBA mbs und INFINITY nutzen.

Ab dem 09.10.2025 wird auch die Einreichung von Sammelüberweisungen (INFINITY) per Express Überweisung für besonders zeitkritische Zahlungen möglich sein.

Express Überweisungen können in seltenen Fällen aufgrund von Prüfungen (z.B. Betrug) abgelehnt werden.

Den Status Ihrer Überweisung können Sie sofort im Electronic Banking einsehen und die Zahlung gegebenenfalls erneut versuchen.

  • Die Empfängerüberprüfung wird vor der Autorisierung der Überweisung im Hintergrund durchgeführt. Dabei werden die Daten mit der Empfängerbank abgeglichen und das Ergebnis erscheint.
  • Sie können dann die Überweisung oder den Sammler durchführen oder den Prozess abbrechen. Änderungen einzelner Umsätze in einem Sammler sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Die Empfängerüberprüfung folgt klaren Regeln, um optimale Ergebnisse zu gewährleisten. Sonderzeichen werden vereinfacht, Groß- und Kleinschreibung ignoriert und zusätzliche Berechnungen durchgeführt, um die Genauigkeit zu erhöhen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Regeln von der jeweiligen Empfängerbank festgelegt werden und daher variieren können. Es gibt jedoch bestimmte Rahmenbedingungen, an die sich jede Bank halten muss.

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihren Überweisungsprozess. Auch bei einem negativen Prüfergebnis wird die Zahlung nicht abgelehnt.

Achtung: Wenn Sie die Zahlung trotz negativem Prüfergebnis autorisieren, besteht das Risiko, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. Die Bank informiert Sie über diese Risiken.

Sie können Ihren Handelsnamen bei Ihrer Bank hinterlegen, falls dieser von der im Firmenbuch eingetragenen Unternehmensbezeichnung abweicht. Die Empfängerüberprüfung wird dann anhand des hinterlegten Handelsnamens durchgeführt, und die zahlende Person erhält eine positive Bestätigung.

Alle Banken innerhalb der EU sind verpflichtet, die Empfängerüberprüfung anzubieten. Länder mit der Währung EUR führen die Empfängerüberprüfung ab dem 09.10.2025 ein. Für EWR-Länder mit anderen Währungen gilt diese Verpflichtung ab dem 09.07.2027. Diese Banken können jedoch bereits ab dem 09.10.2025 freiwillig teilnehmen.

Eine Liste der teilnehmenden Banken finden Sie auf der Website des EPC:

  • Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
  • Nicht-EUR-Überweisungen
  • SEPA-Lastschriften
  • SEPA-Eilüberweisungen
  • Überweisungen auf Nicht-Zahlungskonten (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)

Bei Sammelaufträgen können Sie auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
Dies ist empfehlenswert, wenn Sie regelmäßig Überweisungen auf bekannte Empfängerkonten tätigen und einen reibungslosen und effizienten Zahlungsprozess beibehalten möchten.

Die Empfängerüberprüfung kann nur bei Sammelüberweisungen in INFINITY deaktiviert werden. 

Beim ersten Einstieg in INFINITY nach dem 09.10.2025 wird dem Administrator die Möglichkeit gegeben, je Konto zu entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll oder nicht (= Standardeinstellung).

Im Zuge der Auftragserfassung können alle Teilnehmer die Einstellungen je Auftrag ändern.

Wenn Sie einen anderen Client als INFINITY nutzen, müssen Sie hierfür das neue Business Transaction Format (BTF) "VOO" in der Übertragung der Zahlungsdatei mitliefern (nur ab EBICS 3.0 Standard möglich). Bei Fragen kontaktieren Sie Ihren Clienthersteller!

Für Einzelzahlungen (= Überweisung mit nur einem Umsatz) kann nicht auf die Empfängerüberprüfung verzichtet werden. 

Die neuen Funktionen sind nur mit den neuesten Softwareprodukten und Nachrichtenstandards nutzbar. Falls Ihre Systeme und Electronic Banking Programme nicht auf dem aktuellen Stand sind, müssen diese aktualisiert werden.

  • Express Überweisungen unterliegen denselben Sicherheitsstandards wie SEPA-Überweisungen.
  • Sie werden sofort gebucht und sind final, eine nachträgliche Rückholung ist nicht möglich.
  • Um sich zusätzlich vor Betrug zu schützen, können Sie ein individuelles Limit für Express Überweisungen festlegen.
  • Das Limit wird pro Konto festgelegt.
  • Das Transaktionslimit gilt für einzelne Umsätze. Eine Express Überweisung, die das festgelegte Limit überschreitet, wird nicht durchgeführt, selbst wenn sie Teil eines Sammelauftrags ist.
  • Das Tageslimit hingegen führt bei Überschreitung zur Ablehnung des gesamten Sammelauftrags. Dabei werden alle bereits an diesem Tag ausgeführten Express Überweisungen berücksichtigt.

Glossar

EBICS (= Electronic Banking Internet Communication Standard) ist ein multibankfähiger Kommunikationsstandard, d.h. ein "Sprachsystem", mit dem die Software von Kund:innen mit der der Banken kommunizieren.

EBICS 3.0 ist die neueste Version des EBICS-Standards und bietet erweiterte Funktionen, einheitliche Standards und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Neue Entwicklungen im Zahlungsverkehr werden nur mehr im neuen EBICS 3.0 Standard enthalten sein.  

VoP (=Verification of Payee = Empfängerüberprüfung): Bei der Empfängerüberprüfung wird der Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos überprüft, um Fehlüberweisungen zu verhindern. 

BTF: Das Business Transaction Format (BTF) ist ein Standardformat, das im Zahlungsverkehr verwendet wird, um Transaktionen effizient und sicher zu übermitteln. Die Zahlungsdatei wird also im BTF-Format verpackt und dann über das EBICS-Protokoll an die Bank geschickt. 

BTF "VOO": eine Zahlungsdatei, die mit dem BTF-Parameter "VOO" über EBICS übertragen wird, kennzeichnet, dass KEINE Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. 

SEPA (= Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Zahlungsraum für Transaktionen in Euro, welcher ermöglicht, dass Zahlungen innerhalb der teilnehmenden Länder genauso einfach, sicher und effizient durchgeführt werden können wie nationale Zahlungen.

SEPA-Überweisung (= SEPA Credit Transfer / SCT): Eine SEPA-Überweisung ist eine standardisierte Form der Überweisung innerhalb des SEPA-Raums. SEPA-Überweisungen werden in der Regel innerhalb eines Werktages abgewickelt, was eine schnelle und effiziente Zahlungsabwicklung ermöglicht.