Informationen zum Wertpapier-Geschäft
Offenlegung
Offenlegung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Weitergabe von Finanzanalysen (Offenlegung gem. Verordnung (EU) 2016/958)
Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft gibt von Dritten erstellte Finanzanalysen weiter. Deshalb legen wir alle etwaigen Interessen und Interessenkonflikte im Hinblick auf alle Finanzinstrumente oder Emittenten, die Gegenstand einer von uns ausgehändigten Finanzanalyse sind, offen:
- Derzeit liegen keine Interessenkonflikte vor.
Die Weitergabe von Dritten erstellten Finanzanalysen erfolgt stets ungekürzt und unverändert. Die interne Weitergabe an Anlageberater erfolgt durch eine zentrale Stelle, die von anderen Abteilungen durch Informationsschranken getrennt ist. Die Vergütung der Personen, die Finanzanalysen intern und an Kunden weitergeben, ist nicht unmittelbar an Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, gebunden. Diese Personen haben Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, vor ihrer öffentlichen Emission weder direkt noch indirekt erhalten oder bezogen.
Detailinformationen zur Abwicklungsdisziplin (CSDR)
Details zu den Rechtsvorschriften:
- CSDR: EUR-Lex - 32014R0909 - EN - EUR-Lex (europa.eu)
- RTS der CSDR: EUR-Lex - 32018R1229 - EN - EUR-Lex (europa.eu)