Symbolbild eines Blattes mit Tropfen
Umweltförderung

Mittelerhöhungen und attraktivere Förderungsbedingungen für die Umweltförderung im Inland setzen Anreize für die Umsetzung von Klima- und Umweltschutzprojekten in Österreich.

Umweltförderung

Die Umweltförderung ist seit Jahren das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um den Schutz der Umwelt und des Klimas geht. 

Symbolbild von Händen die einen Taschenrechner bedienen

Sanierungsoffensive 2026

Die Bundesregierung hat mit der Sanierungsoffensive 2026 ein neues Förderpaket aufgelegt, das Eigentümer*innen von Wohnimmobilien in Österreich beim Ausstieg aus fossilen Heizsystemen und bei energetischen Gebäudesanierungen gezielt unterstützt. Der Bund stellt jährlich bis zu 360 Mio. Euro zur Verfügung, insgesamt rund 1,8 Mrd. Euro für den Zeitraum 2026–2030.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zwei Hauptbereiche:

  1. Kesseltausch – Austausch alter fossiler Heizsysteme gegen klimafreundliche Technologien.
  2. Sanierungsbonus – Thermisch-energetische Sanierung von Bestandsgebäuden (beispielsweise Dämmung, Fenster, Ober-/Untergeschossdecken)

 

Wir hoch ist die Förderung?

  • Förderquote: Maximal bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Budget ist begrenzt: Die Mittel gelten „solange der Vorrat reicht“, längstens aber bis 31.12.2026 für die Registrierung/Antragstellung.
  • Eine Kombination mit Landes- und Kommunalförderungen ist möglich.
  • Der Förderzeitraum für Leistungen beginnt bereits mit dem 3. Oktober 2025 (bei Kesseltausch). Die Antragstellung/Registrierung startet ab Mitte November 2025 unter www.sanierungsoffensive.gv.at
    Wichtig: Für die Registrierung wird ein Energieberatungs­protokoll benötigt.

Weitere Informationen www.sanierungsoffensive.gv.at

 

Symbolbild eines Daches mit PV Anlage

Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Mit der EAG-Investitionsförderung unterstützt der Bund die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die gleichzeitige Installation eines neuen Stromspeichers. Diese Förderung wird als einmaliger Investitionszuschuss ausbezahlt.

Wichtig: Eine Förderung für Stromspeicher kann nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage beantragt werden.

Förderrahmen

  • Photovoltaikanlagen: Gefördert werden Neuanlagen oder Erweiterungen mit einer Leistung von bis zu 1.000 kWp.
    Bei größeren Anlagen ist eine anteilige Förderung bis zu diesem Grenzwert möglich.
  • Stromspeicher: Die förderfähige Kapazität beträgt mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Leistung, die maximal geförderte Speicherkapazität liegt bei 50 kWh.
    Auch größere Speicher können geplant und eingereicht werden, die Förderung erfolgt jedoch nur bis zum genannten Limit.

Weitere Informationen https://www.oem-ag.at/foerderung

 

Symbolbild eines modernen Hauses

Förderungen für Solaranlagen

Mit einem Direktzuschuss gefördert wird die Errichtung einer thermischen Solaranlage sofern diese nachträglich eingebaut wurde und eine Produktzertifizierung nach der "Solar Keymark"-Richtlinie vorliegt.

Solaranlagen auf Bestandswohngebäuden werden vom Land Oberösterreich finanziell unterstützt. 

Im Rahmen der Bundesförderung "Kesseltausch 2026" gibt es für die Errichtung einer thermischen Solaranlage gleichzeitig mit dem Tausch des Heizsystems (Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem) zusätzlich 2.500 Euro zur Förderung für den Tausch des Heizsystems

Weitere Informationen: www.energiesparverband.at/foerderungen/privathaushalte/heizung/solarenergie